12.01.2010, OLG Bamberg Az.: 5 U 151/09, Kein Anspruch auf Räumung von Straßen nach 21:00 Uhr. In Bayern kam ein Autofahrer gegen Mitternacht von der Straße ab, weil die Abfahrt nicht vom Schnee geräumt worden ist. Das OLG Bamberg entschied als Gericht in zweiter Instanz, dass kein Anspruch auf Schadensersatz gegen die räumpflichtige Behörde besteht. Laut OLG hätte der Autofahrer auf der abschüssigen Strecke erkennen können, dass diese nicht geräumt sei. Eine völlige Gefahrlosigkeit der Straßen rund um die Uhr kann im Winter mit zumutbaren Mitteln nicht erreicht werden.