Versicherungsrecht

Nachdem der BdV beim Bundesgerichtshof im Jahre 2005 zum Az. IV ZR 162/03 bereits eine Grundlegende Entscheidung getroffen hat, welche bei einer Frühkündigung dem Versicherungsnehmer ein Mindestrückkaufwert garantiert, hat das AG Hamburg nun im November 2009 zum Az. 324 O 1116/07, 1153/07 und 1136/07 Vertragsklauseln zur Beitragsfreistellung und Kündigung von Versicherungsverträgen für unwirksam erklärt, welche dem Versicherungsnehmer unverhältnismäßig benachteilen. Hierdurch besteht die Möglichkeit auch Nachforderungen an die Versicherungen zu stellen. Es bleibt abzuwarten, wie hier ggf. höhere Instanzen entscheiden werden.