19.12.2013 Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte der Kunden von Lebensversicherungen gestärkt. Wenn ein Verbraucher nicht über sein Rücktrittsrecht belehrt worden ist, darf dieses nicht ein Jahr nach Zahlung der ersten Versicherungsprämie erlöschen. Das Urteil betrifft gemäß Angabe des Gerichts Altverträge vor 2008. siehe auch dpa, AFP vom 19.12.2013.
Hierdurch kann ein Verbraucher möglicherweise auch noch heute einen Vertrag kündigen. Wir informieren Sie gerne.