BGH Urteil vom 12.11.2009, Az.: I ZR 166/07, Internetdienstanbieter haben bei fremden Inhalten auf Ihren Webseiten genau zu prüfen, ob und in welcher Form Sie veröffentlichen.
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Rechtsanwälte VOGEL & MICHELASCHWILI
Mietrecht , Verkehrsrecht , Medizinrecht , Arzthaftungsrecht , Arbeitsrecht, Strafrecht
BGH Urteil vom 12.11.2009, Az.: I ZR 166/07, Internetdienstanbieter haben bei fremden Inhalten auf Ihren Webseiten genau zu prüfen, ob und in welcher Form Sie veröffentlichen.
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